Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Monteurzimmers „Zum Holzhammer, Dr. Erik Neitzel, Seestraße 49, 12589 Berlin“, nachfolgend „Monteurzimmer“ genannt.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Monteurzimmers.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Monteurzimmer zustande. Dem Monteurzimmer steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Monteurzimmer und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Monteurzimmer gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Monteurzimmer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Monteurzimmer haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Monteurzimmers beschränkt.
  4. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Monteurzimmers auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
  6. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass der Kunde für von ihm verursachte Schäden selbst haftet. Dem Kunden steht es frei, hierzu seine Haftpflichtversicherung zu nutzen. Entstandene Schäden werden vom Monteurzimmer umgehend angezeigt. Zu ersetzen ist die Gesamtsumme, welche zur Neuanschaffung der beschädigten Sache einzusetzen ist. Die Gesamtsumme ist nicht abzugsfähig.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Monteurzimmer ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterbringung nicht zwangsläufig in dem Gebäude stattfindet, welches auf der Webseite des Monteurzimmers abgebildet ist. Es gilt das bei der Buchung ersichtliche Zimmer in entweder dem „Hauptgebäude“ oder dem „Nebengebäude“.
  2. Der Kunde erklärt, dass er keine Unterkunft zu Privatzwecken bucht und jede Buchung einen ausschließlich geschäftlichen Beweggrund hat. Einzige Ausnahme sind Bedarfsgemeinschaften, welche beispielsweise über das Jobcenter Berlin abgerechnet werden. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der gesetzlich festgelegten Übernachtungssteuer in Höhe von 5% auf den Netto-Betrag, zzgl. der ohnehin geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 7%.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden oder vereinbarten Preise des Monteurzimmers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Monteurzimmers an Dritte.
  4. Die auf der Homepage aufgeführten und anderweitig vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer; die jeweilige Gesamtsumme wird jedoch im Buchungsprozess vor Absenden der Buchung bekannt gegeben und danach per E-Mail wiederholt.
  5. Die Preise können vom Monteurzimmer ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Monteurzimmers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Monteurzimmer zustimmt.
  6. Die Rechnung für jede Buchung erhält der Kunde sofort nach Abschluss der Buchung. Rechnungen des Monteurzimmers sind vorab per Paypal oder am Anreise-Tag in bar ohne Abzug zahlbar. Dies ersetzt ein Fälligkeitsdatum auf der Rechnung. Das Monteurzimmer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Monteurzimmer berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Monteurzimmer des eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Rechnungen müssen bei Überweisung vor Anreise des Monteurs, und bei Barzahlung bei Anreise des Monteurs und vor Bezug des Zimmers vollständig ausgeglichen werden. Andernfalls kann keine Schlüsselübergabe erfolgen. Alle Buchungen sind verbindlich.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Monteurzimmers aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Monteurzimmer geschlossenen Vertrag ist nur bis zum Tag der Anreise, 12:00 Uhr, möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Monteurzimmers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Monteurzimmers oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, welche jedoch nicht gegeben ist wenn lediglich die Baustelle der Monteure am Buchungstag noch nicht bedienbar ist, die Baustelle zu weit vom Monteurzimmer entfernt liegt, sie kurzfristig nicht mehr bedienbar wird oder andere Umstände existieren, die nicht im Einflussbereich des Monteurzimmers liegen.
  2. Sofern zwischen dem Monteurzimmer und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Monteurzimmers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Monteurzimmers oder eine von ihm vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Monteurzimmer die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Monteurzimmer steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 60% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Monteurzimmer entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Rücktritt des Monteurzimmers

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Monteurzimmer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Monteurzimmers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Monteurzimmer gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Monteurzimmer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Monteurzimmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Monteurzimmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, Zimmer durch Dritte Personen ohne Absprache genutzt werden, das Monteurzimmer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Monteurzimmerleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Monteurzimmers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Monteurzimmers zuzurechnen ist oder ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  4. Das Monteurzimmer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt des Monteurzimmers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, Übernahme und Rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Monteurzimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Monteurzimmer über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Monteurzimmer nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftung des Monteurzimmers

  1. Das Monteurzimmer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Monteurzimmers zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Monteurzimmers auftreten, wird das Monteurzimmer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einem möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für die unbeschränkte Haftung des Monteurzimmers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Monteurzimmergarage oder auf einem Monteurzimmerparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Monteurzimmergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Monteurzimmer nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Monteurzimmers.
  4. Weckaufträge werden vom Monteurzimmer nicht ausgeführt. Schadenersatzansprüche wegen versäumter Termine sind ausgeschlossen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Monteurzimmer übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Wir haften für keinerlei rechtliche Ansprüche seitens Internet (LAN, WLAN, etc.), die durch Dritte bei Nutzung ausgelöst werden. Die Buchung eines WLAN-Passes (gültig 1 Woche, jedoch maximal bis zur Abreise des Gastes) sowie eines LAN-Passes (gültig 1 Woche, jedoch maximal bis zur Abreise des Gastes) ist bei Anreise gegen 10,00 EUR (WLAN-Pass) und 5,00 EUR (LAN-Pass) möglich.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Monteurzimmeraufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Monteurzimmers.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Monteurzimmers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Monteurzimmers.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs für die Monteurzimmeraufnahme unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.